LORO Kennzeichnung
LORO steht dank täglicher Forschung, Entwicklung und Kundenbetreuung seit Jahrzehnten für innovative Produkte, hervorragenden Service und schnelle Lieferung kompletter Systemlösungen aus einer Hand.
Damit Sie sicher sein können, dass keine ungewollte Mischlieferung vorliegt, achten Sie bei jeder Lieferung an Ihre Baustelle auf original „LORO“-Kennzeichnungen auf den gelieferten Produkten.
CE-Kennzeichnung
für Rohrsysteme nach EN 1123/1124
Feuerverzinkte LORO-X Stahlabflussrohre und Formteile entsprechen der europäischen Norm DIN EN 1123. LORO-XCL Rohre und Formteile aus Edelstahl entsprechen der europäischen Norm DIN EN 1124.
Da es sich bei beiden Rohr-Normen um harmonisierte Normen handelt, sind diese Produkte europaweit unmittelbar einsetzbar und werden mit dem CE-Kennzeichen versehen.
Diese sind auf den Begleitpapieren wie Lieferscheinen und Rechnungsrückseiten gekennzeichnet, die den Hersteller, die Jahreszahl, die Norm, das Material und das CE Kennzeichen beinhalten.
Norm-Kennzeichnung
Ü-Zeichen für Abläufe nach EN 1253-2
Anders ist es bei Abläufen, die der europäischen Norm DIN EN 1253 Teil 2 entsprechen.
Diese europäische Norm ist auf europäischer Ebene nicht harmonisiert, sodass diese Produkte keiner CE Kennzeichnung unterliegen. LORO-X Abläufe werden trotzdem mit dem Übereinstimmungszeichen (abgekürzt auch “Ü-Zeichen”) für den deutschen Markt versehen, auf dem die Norm EN 1253 Teil 2, der Hersteller LORO, die Jahreszahl, die Überwachungsgesellschaft TÜV und ggf. die Belastungsklasse gekennzeichnet sind.
LORO bietet Prüfberichte von akkreditierten Laboren (TÜV/LGA), Konformitätserklärung zur EN 1253-2 und technische Systemdatenblätter (LX-Datenblätter) als Leistungsnachweis zu jedem Ablauf und System. Spezielle Konformitätserklärungen können produktbezogen, projektbezogen oder länderbezogen auf Anfrage erstellt werden.
Konformitätserklärung
durch LORO als Systemhersteller erstellt
In einer Konformitätserklärung erklärt der "Hersteller eines Produktes" schriftlich, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen von einschlägigen Normen oder Richtlinien entspricht. Sie bescheinigt die Übereinstimmung mit den genannten Spezifikationen, ist jedoch keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für ein individuelles, geliefertes Produkt.
Bei unseren Rohren und Formstücken stellt LORO als Hersteller die erforderliche Leistungserklärung (DoP) gemäß EU-Bauproduktenverordnung aus. Diese ist Grundlage der CE-Kennzeichnung und kann unter Zulassungen und Zertifikate von unserer Homepage heruntergeladen werden.
Sonderfall: Im Bereich Brandschutz gibt es ebenfalls eine “Konformitätserklärung”, die jedoch durch den Verarbeiter als "Hersteller einer Abschottung" ausgestellt werden muss.