LORO-X Brandschutzlösungen für Dachentwässerungssysteme
auch im Brandfall voll funktionsfähig
LORO-X Attikaentwässerungssysteme ohne Durchbrüche in den Brandschutzbereich bzw. ins Innere des Gebäudes erfüllen die Brandschutzanforderungen in der Regel automatisch.
LORO-X Brandschutz-Dachentwässerungssysteme mit innenliegenden Rohrleitungen sind im Komplettsystem, bestehend aus LORO-X Brandschutzabläufen, LORO-X Rohren und Formteilen sowie LORO-X Brandschutzschellen/Befestigungen als R 90 Brandschutzlösung zertifiziert.
Bei Mischverlegung mit Produkten anderer Hersteller besteht über das nicht brennbare Material hinaus keine Brandschutzzertifizierung oder Gewährleistung.
Bei LORO-X Attika- und LORO-X Dachentwässerung ist das Entwässerungssystem auch im Brandfall voll funktionsfähig, da keine intumeszierende Masse verwendet wird!
Bei Fragen steht Ihnen unser LORO-X Service-Team gerne zur Verfügung!
AbP
und nicht wesentliche Abweichungen
Grundsätzlich sind LORO-X Brandschutzabläufe und LORO-X Brandschutz Rohrdurchführungen gemäß der Prüfaufbauten des jeweiligen AbP (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) einzubauen.
Im AbP wird gefordert, dass durch den Verarbeiter / Anwender eine entsprechende Übereinstimmungserklärung ausgefüllt wird, in dem die Übereinstimmung des Einbaus mit dem AbP bestätigt wird. Ein Vordruck hierfür ist im Aktuell 86 Brandschutz enthalten.
Ob eine bauliche Abweichung als sogenannte "nicht wesentliche Abweichung" von dem Aufbau des AbP angesehen werden kann, ist durch eine fachkundige Person zu beurteilen und durch den Bauherrn freizugeben (Info).
Wesentliche Abweichungen von den im AbP gezeigten Aufbauten sind als Einzelabnahme zu beurteilen und gesondert durch den Bauherrn freizugeben. Gleiches gilt auch, wenn bereits ein "Brandtest" vorliegt, für den jedoch noch kein offizielles AbP erstellt wurde.